Hausordnung

  • Unsere Einrichtung ist von Montag bis Freitag von 07:30 bis 16:00 Uhr geöffnet.

 

  • Die Bringzeit endet um 08:30 Uhr. Dann beginnt unsere pädagogische Kernzeit und somit auch die Angebote für die Kinder. Die Eingangstüre ist ab diesem Zeitpunkt geschlossen, um fremde Personen am Eindringen in die Einrichtung zu hindern.

 

  • Die gebuchten Betreuungszeiten (siehe Anlage 1 des Betreuungsvertrages) sind einzuhalten. Ihr Kind muss spätestens zum Ende der Buchungszeit bzw. bei Buchung bis 16 Uhr 10 Minuten vor Ende der Öffnungszeit der Einrichtung abgeholt sein.

 

  • Das Kindergartengelände ist nach der Verabschiedung zeitnah zu verlassen, um unübersichtliche Situationen zu vermeiden. Die Abholphase ist keine Spielzeit mehr.

 

  • Das Betreten der Gruppen-/Nebenräume und der Kinderwaschräume ist nur nach Rücksprache mit dem pädagogischen Personal gestattet.

 

  • Unsere Aufsichtspflicht beginnt mit der persönlichen Übergabe des Kindes und der Begrüßung und endet mit der persönlichen Verabschiedung des Kindes und des Abholberechtigten bei der zuständigen Pädagogin. Uns unbekannte abholberechtigte Personen müssen sich ausweisen.

 

  • Bringende und abholende Personen sind aufgefordert, auf das Schließen der Eingangs- bzw. Gartentür zu achten. Im Interesse der Sicherheit sind Kinder daran zu hindern, eigenständig den Türöffner zu betätigen und unbeaufsichtigt das Gebäude/Gelände zu verlassen.

 

  • Bei Veranstaltungen und Festen der Einrichtung, z. B. St. Martinsfest, Sommerfest, etc., liegt die Aufsichtspflicht bei den Personensorgeberechtigten bzw. anderen Begleitpersonen des Kindes.

 

  • Entschuldigen Sie Ihr Kind bei Erkrankung oder sonstigem Fernbleiben bis 08:30 Uhr ausschließlich telefonisch.

 

  • Eine Betreuung von kranken Kindern in der Einrichtung ist nicht möglich. Bitte informieren Sie uns über die Art der Erkrankung bzw. die Symptome. Eine Wiederaufnahme ist erst nach 48 Stunden Symptomfreiheit möglich (Ausnahme: leichte Erkältungssymptome) – siehe Hausregel der DGUV „kranke Kinder“. Wir behalten uns vor, das Kind bei Nicht-Einhaltung dieser Regelung nicht zur Betreuung anzunehmen.  Bei nachfolgenden ansteckenden Krankheiten benötigen wir bei Wiedereintritt eine ärztliche Bescheinigung: Masern, Mumps, Röteln, Windpocken, Keuchhusten.

 

  • Für Kleidung sowie das Mitbringen von Fahrrädern, Schmuck und Spielsachen wird keine Haftung übernommen.

 

  • Das Kindergartengelände ist eine handyfreie Zone. Ihr Kind hat das Recht auf Ihre volle Aufmerksamkeit in der Bring- und Abholzeit.

 

  • Das Fotografieren von fremden Kindern oder anderen Personen ist nicht erlaubt. Hier verweisen wir auf das Recht am eigenen Bild, sowie die Verletzung des persönlichen Lebensbereiches.

 

  • Wichtige Informationen wie Adress- oder Telefonänderungen oder familiäre Änderungen sind der Leitung oder dem päd. Personal zeitnah mitzuteilen.

 

Alle Personen, die sich im Kindergarten sowie auf dessen Gelände aufhalten, sind Vorbild für die Kinder und achten auf Sauberkeit, Ordnung, Ruhe und Höflichkeit.

 

 

Stand: 01.09.2023